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Wo beginnt Missbrauch von Marktmacht?

Donnerstag, den 16. August 2007 von RealChemie

Importeure von Pflanzenschutzmitteln wie RealChemie müssen im Tagesgeschäft einiges aushalten. Denn sie stehen der Marktmacht der Chemiekonzerne im Wege und brechen durch Niedrigpreise in deren angestammte Reviere ein. Aber auch Händler von Pflanzenschutzmitteln und deren Mitarbeiter müssen sich von den Chemiekonzernen viel gefallen lassen, speziell, wenn sie von RealChemie parallel importierte Produkten verkaufen. Da stellt sich irgendwann die Frage, ob es wirklich richtig ist, die Marktmacht der Chemiekonzerne und deren Diktat von Preisen und Konditionen so widerspruchslos zu erdulden, wie dies bisher geschieht.

Die Vertriebswege der Pflanzenschutzmittel-Hersteller funktionieren seit Jahren nach diesem Muster: Der Pflanzenschutzmittel-Händler ist Distributionspartner der Pflanzenschutzmittel-Hersteller und kauft die Produkte der Chemiekonzerne auf der Basis der Verkaufspreislisten abzüglich einem Händlerrabatt. Die Verkaufspreislisten haben allgemein recht hohe Preise, wohingegen die Händlerrabatte recht mager ausfallen. Von der recht knappen Handelsspanne muss der PSM-Händler seine Kosten decken und die Vorgaben der PSM-Hersteller erfüllen. Letztere gibt es in zwei Versionen: die schriftlich fixierten Konditionen und die unausgesprochenen Leitlinien für Linientreue. Die bedingungslose Linientreue wird am Jahresende in einem sog. „Jahresendgespräch“ beurteilt und gemessen. Hat der PSM-Händler die Prüfung bestanden, dann bekommt er einen Bonus-Scheck, so in etwa 0,5 - 2% vom Jahresumsatz. Ein erklecklicher Betrag, woraus der PSM-Händler i.d.R. seine Vorausinvestitionen amortisieren und bei guter Führung einen kleinen Gewinn realisieren kann.

Seit RealChemie auf den Markt gekommen ist und als Discounter Pflanzenschutzmittel zu fairen Nettopreisen anbietet, werden diese Vertriebswege empfindlich gestört. RealChemie hat keine vieldeutigen Händler-Verträge, keine komplizierten Händler-Rabattsysteme, keine zwangsverordneten Konditionen, keine marktbehindernden Leitlinien, keine Jahresendgespräche, sondern bietet ganz einfach die überteuerten Original-Pflanzenschutzmittel zu Niedrigpreisen an. Also ein attraktives Angebot für Händler, ihre magere Handelsspannen etwas aufzubessern. Doch Vorsicht! Der unbedarfte Laie darf sich diese Situation so vorstellen, als würde ein mutiges Männlein in ein Haifischbecken springen und dabei jedem Killerhai gleich kräftig in den Schwanz beissen. Denn die Chemie-Multis reagieren auf Niedrigpreise genau wie die Haie: sie beißen um sich. Sinnbildlich.

So ergeht zum Beispiel an jeden PSM-Händler die Botschaft, dass der Verkauf von Produkten, die von RealChemie parallel importiert wurden, absolut unerwünscht sei. Das ist dann die Leitlinie. Bei Verstössen gegen diese „Linientreue“ wird dann schon einmal der Scheck am Jahresende gekürzt oder ganz gestrichen. Ebenso liefern die „Pflanzenschutzberater“ der PSM-Industrie beispielsweise, wie als Beispiel beigefügt, Berichte mit dem Hinweis „Strictly Confidential“ (englisch: Streng Vertraulich), worin das allmächtige Syngenta-Labor in England RealChemie-Produkte hinsichtlich Produktfälschung untersucht. Wichtig ist der Vermerk „Streng Vertraulich“, denn das hält davon ab, sich durch einen Blick auf die offizielle Zulassung des angeblich gefälschten Produktes davon zu überzeugen, dass dieses nicht gefälscht sein kann, denn sonst wäre es nicht zugelassen! Diese Prüfung aber findet nicht statt, weil genau dies das Ziel solcher Propaganda ist: den PSM-Händler erschrecken, ihm einen bösen Verdacht gegen den ungeliebten Konkurrenten in’s Hirn pflanzen und ganz generell Marktallmacht demonstrieren. Der PSM-Händler traut sich danach nicht mehr, nachzufragen, ob denn dies auch alles stimmt, akzeptiert stillschweigend diese Manipulation seiner Persönlichkeit und den ganzen Rattenschwanz hintendran. Wer es übrigens noch nicht weiß: RealChemie wurde noch nie wegen einer Produktfälschung verurteilt. Wir haben aber bisher alle die, die dies öffentlich behauptet haben, zur Rechenschaft gezogen und werden dies auch in Zukunft tun.

Damit aber noch nicht genug. Einkäufern großer PSM-Händler werden mittlerweile ganz offen Repressalien angedroht, wenn sie es wagen sollten, mit reimportierter Ware zu handeln. Die Krönung im Missbrauch von Marktmacht ist das erzwungene Einfügen von Klauseln im Arbeitsvertrag, dass von RealChemie angebotene Produkte nicht eingekauft werden dürfen. Die Missachtung wird mit fristloser Kündigung bedroht.

Haben Sie Ähnliches erlebt oder brauchen Sie Hilfe gegen solche Machenschaften? Sie können sich vertraulich an uns wenden oder ganz einfach Ihren Kommentar dazu abgeben.

Ihr RealChemie-Team

Wer andern eine Grube gräbt…

Mittwoch, den 1. August 2007 von RealChemie

..fällt bekanntlich selbst hinein: Zuerst verklagt die Pflanzenschutzbehörde einen kleinen Importeur, dann müssen Zeugen u.a. von BASF, Bayer und Syngenta vor Gericht im Kreuzverhör zugeben, dass die Agrochemie-Konzerne den Markt manipulieren und Preise absprechen, zuletzt wird der Beschuldigte freigesprochen und die Pflanzenschutzbehörde vom Richter beschuldigt, an der Kartellbildung beteiligt gewesen zu sein. Würde sich doch endlich auch einmal in Deutschland solch ein mutiger Richter finden!

Hier die ganze Geschichte: Das DEFRA (Department for Environment, Food and Rural Affairs), englisches Äquivalent zum deutschen BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) hatte durch das PSD (Pesticide Safety Directorate), englisches Äquivalent zum deutschen BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) einen kleinen Importeur von Pflanzenschutzmitteln, John Rawlings Crop Care aus Tenbury Wells, mit einer Klageflut wegen angeblich illegaler Importe von Pflanzenschutzmitteln überzogen.

Dies war vielen Experten sehr seltsam vorgekommen, da hier offenbar mit Kanonen auf Spatzen geschossen wurde. Schnell war der Verdacht entstanden, dass hier wieder einmal ein Exempel an einem Agrarhändler statuiert werden sollte, der mit seinen Preisnachlässen recht frech in die angestammten Reviere der Chemiekonzerne eingedrungen war. Denn John Rawlings hatte nur das getan, was einen guten Händler auszeichnet: er hatte extrem teure Pflanzenschutzmittel in anderen Ländern der EU weit unter den englischen Marktpreisen eingekauft und in England mit bis zu 50% Preisnachlässen wieder verkauft. Und dafür wurde er mit insgesamt 14 Klagepunkten vor Gericht gezerrt.

Im Hauptverfahren am 12. Juni folgte das Gericht Rawlings Argumentation, dass die DEFRA-Kontrollen dem freien Handel im Weg stünden, wie bereits von einer EU-Kommission früher einmal offiziell gerügt. Rawlings berichtete der Kammer, dass seine landwirtschaftliche Kundschaft bis zu 45% mehr für das gleiche Produkt zahlen müsste als Pflanzer und Landwirte auf dem Kontinent. Die Schöffen konnten sich in 11 von 14 Klagepunkten nicht zu einem Urteil durchringen, verhängten aber einen Schuldspruch wegen illegalen Lagerns von Pflanzenschutzmitteln in drei anderen Klagepunkten. Wie der „commercial grower“ im Heft 21 vom 28.6.07 berichtet, hatte Richter Onions bei der ursprünglichen Anhörung vor Gericht angemerkt, dass das DEFRA ‚mit einem Vorschlaghammer die falsche Nuss zu knacken versuche’ und dass die Pestizidhersteller eher als Rawlings als mutmaßliche Kartellbetreiber untersucht werden müssten.

In der Berufungsverhandlung vor dem Shrewsbury Crown Court am 21. Juni verteidigte die Anwältin des Importeurs John Rawlings, Denise Dowen von der Kanzlei Hill Dickinson, die Importe damit, dass alle Produkte innerhalb der EU registriert waren und es sich um Originalware aus EU-Ländern gehandelt hatte. Sie beantragte dazu Zeugenaussagen der marktführenden Agrochemie-Hersteller, darunter BASF, Bayer und Syngenta. Im Kreuzverhör mussten die Zeugen zugeben, dass die Agrochemie-Konzerne gemeinsam den englischen Markt manipulierten, um überhöhte Preise durchzusetzen.

Der Internetdienst „freshinfo/ cg“ zitiert in seiner Meldung vom 29.6.07 den beschuldigten John Rawlings „Dieses Verfahren hätte nie zugelassen werden sollen und ich hoffe, dass das DEFRA erkennt, wie durch zahlreiche Fehler Steuergelder verschwendet wurden“.

Richter Onions kam zu dem Schluss, dass das DEFRA über die zuständige Pflanzenschutzbehörde PSD (Pesticide Safety Directorate) „unbewusst oder vorsätzlich mit den Chemiekonzernen kollaboriert hat, um ein Kartell aufrechtzuerhalten“. Er trug dem DEFRA auf, innerhalb von 21 Tagen zu berichten, welche Lektionen es aus dem Verfahren gelernt hätte, andernfalls würde die Sache an die Wettbewerbskommission gehen.

Zum Schluss des Verfahrens sagte Richter Onions, dass der Fall von großem öffentlichem Interesse sei und dass vielmehr die Kartelle der Chemieunternehmen untersucht werden sollten. Der Richter fügte hinzu, dass er Kerr Wilson, dem Leiter des PSD, schreiben werde, um sich nach dem Grund für das Verfahren zu erkundigen.

Der Titelstory der Zeitschrift „FARMBRIEF“ vom 21.7.07 ist indess zu entnehmen, dass DEFRA und PSD aus diesem Gerichtsurteil offenbar wenig gelernt haben. Ein Sprecher bezeichnete die Äußerungen des Richters als „kompletten Unsinn“. Während das DEFRA berichtet, dass Rawlings 8.500 Pfund Gerichtskosten zu zahlen habe, verschweigt es geflissentlich, dass dies lediglich ein Viertel der Verfahrenskosten ausmacht und das DEFRA zur Zahlung der restlichen Gerichtskosten in Höhe von rund 60.000 Pfund verurteilt wurde. Trotz der Tatsachen, dass erstens schon 2004 der Europäische Gerichtshof entschieden hat, für Importe sei kein gemeinsames Ursprungsland erforderlich, dass zweitens daraufhin im gleichen Jahr das PSD eine Klage vor dem obersten Zivilgericht unter Auferlegung aller Kosten zurückziehen musste und dass drittens seine Kontrollen offiziell von der Europäischen Kommission gerügt wurden, hört es dennoch nicht auf, britische Gerichte zum Schlag gegen kleinere Importeure einzusetzen.

Die Anwältin Denise Dowen sagte nach dem Verfahren: “Viele meiner Klienten werden vom DEFRA wegen Imports von Pestiziden verfolgt. Ihre Ware ist unrechtmäßig beschlagnahmt worden. Sie wurden eingeschüchtert und ihre Geschäfte sind zerstört worden.“ Sie hofft nun, dass das DEFRA durch das Urteil von Richter Onions zur Verantwortung gezogen wird.

Wenn Sie jetzt denken, dass es so etwas nur in England gibt, dann sollten Sie aufmerksam unsere weiteren Beiträge lesen! Und über Ihre Anregungen oder Kommentare freuen wir uns immer. Ganz besonders würden uns natürlich Kommentare der deutschen Wettbewerbs- und Kartellhüter interessieren und speziell Informationen, ob es solche Preisabsprachen nicht auch in Deutschland oder der Schweiz gibt.

Ihr RealChemie-Team