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Die Agro-Mafia und ihre spezielle Ethik

Mittwoch, den 5. September 2007 von RealChemie

Am 17. Dezember 1988 berichten die Forscher Dr. Guido Ebner und Heinz Schürch in der Schweizer TV-Sendung „Supertreffer“ von einem wissenschaftlichen Meisterstück. Als ersten Forschern weltweit ist es ihnen gelungen, uralte pilzartige Organismen aus über 200 Millionen Jahren alten Salzkristallen zu isolieren. Dabei machten sie eine atemberaubende Entdeckung: in „normaler“ Nährstofflösung taten die Bakterien, was Bakterien immer tun, sie vermehrten sich. Wurde die Nährstofflösung während der Vermehrungsphase jedoch einem Elektrofeld ausgesetzt, so verfärbte sich die Flüssigkeit blutrot. Die Bakterien hatten ihr uraltes „Energiesystem“ eingeschaltet und produzierten das Pigment Rhodopsin, um für ihren Fotosynthese-Prozess Sonnenenergie zu tanken.

In weiteren Untersuchungen fanden die Forscher heraus, dass man mit Elektrofeldern offenbar uralte Gene „einschalten“ kann. Es gelang ihnen, ein Hirschzungenfarn zu züchten, wie es vor Jahrmillionen gewachsen ist. Mit ähnlichem Erfolg haben die Ciba-Wissenschaftler Experimente mit Weizen und Mais durchgeführt und eine Art Ur-Mais gezüchtet, wie er in der freien Wildnis in Europa längst ausgestorben ist. Ur-Weizen bildete nach dieser Behandlung neue Eiweiße aus, die man im ursprünglichen Weizen vergeblich suchte. Er produzierte weiterhin viel größere Wurzeln und wuchs so schnell, dass er in nur vier Wochen das Stadium erreichte, das „normaler“ Weizen erst nach sieben Wochen zeigte. Halm und Ähren waren zwar kleiner, dafür aber trug die Pflanze mehr Ähren. Der eigentliche Vorteil aber war, dass man den „Turbo-Weizen“ in Gegenden mit kurzem Frühjahr und Sommer anbauen konnte, wo herkömmlicher Weizen gar nicht wachsen kann. Auch bei Fischen funktionierte der „Ciba-Effekt“ ebenfalls: Forellen entwickelten sich zu einer Urform zurück, die bereits vor über 150 Jahren ausgestorben war. Die behandelten Fische waren gut ein Drittel größer, viel kräftiger und farbiger als ihre unbehandelten Artgenossen.

Die Wissenschaftler begannen 1992 mit einer Filmdokumentation ihrer Entdeckungen. Sie wollten zeigen, wie man ihre Forschungsergebnisse zum Nutzen der Menschheit einsetzen kann. Nach nur einem Drehtag aber kam völlig überraschend das Aus: der Ciba-Konzern entzog ihnen die Dreherlaubnis! Zusätzlich wurden alle vielversprechenden Versuchsreihen für Außenstehende völlig unverständlich ohne jede Vorankündigung eingestellt. In einer offiziellen Erklärung hieß es, die Forschungen der beiden Wissenschaftler ließen sich nicht mehr einem der Schwerpunktforschungsgebiete des Ciba-Konzerns zuordnen.

Was war hier geschehen? Viele Experten hatten sich schon früh gewundert, dass die beiden Wissenschaftler ihre revolutionären Forschungsergebnisse nicht in der üblichen wissenschaftlichen Form publizierten. Offenbar lagen die Gründe in der Anstellung der beiden im Ciba-Konzern, dessen Interessen offenbar mit den wissenschaftlichen Interessen kollidierten. Denn die von Wissenschaftlern gezüchteten Ur-Pflanzen waren weitaus resistenter gegen Krankheiten und Schädlinge und benötigten fast überhaupt keine Pflanzenschutzmittel. Damit hätte sich die Pflanzenschutzsparte dann wohl in’s eigene Fleisch geschnitten!

Sicher ist, dass die Versuche manchen Managern nicht in ihre Pläne passten und irgendwie nicht geheuer waren. Spekulationen deuten auch auf eine entsprechende Einflussnahme durch den Sandoz-Konzern hin, der später nach langen und geheimen Vorverhandlungen für die Fachwelt völlig überraschend mit Ciba fusionierte.

Eine Lösung des globalen Ernährungsproblems durch „Ur-Getreide“? Höhere Mais- und Weizenerträge und größere Forellen ganz ohne Gentechnik und fast ohne Pflanzenschutzmittel? Für westliche Chemieriesen, die sich immer stärkere Monopolstellungen im Saatgutmarkt verschaffen, eine Horrorvision. Denn deren Ziel ist nun einmal die Abhängigkeit der Landwirtschaft von den eigenen Produkten. Gentechnisch manipuliertes Saatgut, das nur mit den eigenen Pflanzenschutz- und Düngemitteln gedeiht, das alleine bringt der Agro-Mafia die Profite. Während die Patentschriften und Veröffentlichungen von Guido Ebner und Heinz Schürch im Europäischen Patentamt und den heutigen Syngenta-Archiven (Ciba und Sandoz wurden später zur Syngenta AG fusioniert) verstauben, werden die Patente für genmanipuliertes Saatgut möglichst weltweit angemeldet und mit Brachialgewalt durchgesetzt. „Erfolgsmeldungen“ liest man heute nicht von „Ur-Weizen“, sondern von „Terminator-Saatgut“, einem modernen Wahnsinn aus dem Gentechniklabor, der Saatgut, natürlich weltweit patentiert, durch ein eingeschleustes „Killer-Gen“ solange gezielt unfruchtbar macht, bis das „Killer-Gen“ durch eine Chemikalie, natürlich auch weltweit patentiert, gezielt ausgeschaltet wird.

Und wenn jetzt wieder ein Winkeladvokat der Agro-Mafia überlegt, wie man uns wieder einmal verklagen könnte: Die ganze Story mit noch weitaus übleren Details zur speziellen Ethik der Agro-Multis können Sie nachlesen im Buch von Luc Bürgin „Der Urzeit-Code“, das gerade im Herbig Verlag erschienen ist oder auf den Internetseiten www.urzeit-code.com.

Ihr RealChemie-Team

Wo beginnt Missbrauch von Marktmacht?

Donnerstag, den 16. August 2007 von RealChemie

Importeure von Pflanzenschutzmitteln wie RealChemie müssen im Tagesgeschäft einiges aushalten. Denn sie stehen der Marktmacht der Chemiekonzerne im Wege und brechen durch Niedrigpreise in deren angestammte Reviere ein. Aber auch Händler von Pflanzenschutzmitteln und deren Mitarbeiter müssen sich von den Chemiekonzernen viel gefallen lassen, speziell, wenn sie von RealChemie parallel importierte Produkten verkaufen. Da stellt sich irgendwann die Frage, ob es wirklich richtig ist, die Marktmacht der Chemiekonzerne und deren Diktat von Preisen und Konditionen so widerspruchslos zu erdulden, wie dies bisher geschieht.

Die Vertriebswege der Pflanzenschutzmittel-Hersteller funktionieren seit Jahren nach diesem Muster: Der Pflanzenschutzmittel-Händler ist Distributionspartner der Pflanzenschutzmittel-Hersteller und kauft die Produkte der Chemiekonzerne auf der Basis der Verkaufspreislisten abzüglich einem Händlerrabatt. Die Verkaufspreislisten haben allgemein recht hohe Preise, wohingegen die Händlerrabatte recht mager ausfallen. Von der recht knappen Handelsspanne muss der PSM-Händler seine Kosten decken und die Vorgaben der PSM-Hersteller erfüllen. Letztere gibt es in zwei Versionen: die schriftlich fixierten Konditionen und die unausgesprochenen Leitlinien für Linientreue. Die bedingungslose Linientreue wird am Jahresende in einem sog. „Jahresendgespräch“ beurteilt und gemessen. Hat der PSM-Händler die Prüfung bestanden, dann bekommt er einen Bonus-Scheck, so in etwa 0,5 - 2% vom Jahresumsatz. Ein erklecklicher Betrag, woraus der PSM-Händler i.d.R. seine Vorausinvestitionen amortisieren und bei guter Führung einen kleinen Gewinn realisieren kann.

Seit RealChemie auf den Markt gekommen ist und als Discounter Pflanzenschutzmittel zu fairen Nettopreisen anbietet, werden diese Vertriebswege empfindlich gestört. RealChemie hat keine vieldeutigen Händler-Verträge, keine komplizierten Händler-Rabattsysteme, keine zwangsverordneten Konditionen, keine marktbehindernden Leitlinien, keine Jahresendgespräche, sondern bietet ganz einfach die überteuerten Original-Pflanzenschutzmittel zu Niedrigpreisen an. Also ein attraktives Angebot für Händler, ihre magere Handelsspannen etwas aufzubessern. Doch Vorsicht! Der unbedarfte Laie darf sich diese Situation so vorstellen, als würde ein mutiges Männlein in ein Haifischbecken springen und dabei jedem Killerhai gleich kräftig in den Schwanz beissen. Denn die Chemie-Multis reagieren auf Niedrigpreise genau wie die Haie: sie beißen um sich. Sinnbildlich.

So ergeht zum Beispiel an jeden PSM-Händler die Botschaft, dass der Verkauf von Produkten, die von RealChemie parallel importiert wurden, absolut unerwünscht sei. Das ist dann die Leitlinie. Bei Verstössen gegen diese „Linientreue“ wird dann schon einmal der Scheck am Jahresende gekürzt oder ganz gestrichen. Ebenso liefern die „Pflanzenschutzberater“ der PSM-Industrie beispielsweise, wie als Beispiel beigefügt, Berichte mit dem Hinweis „Strictly Confidential“ (englisch: Streng Vertraulich), worin das allmächtige Syngenta-Labor in England RealChemie-Produkte hinsichtlich Produktfälschung untersucht. Wichtig ist der Vermerk „Streng Vertraulich“, denn das hält davon ab, sich durch einen Blick auf die offizielle Zulassung des angeblich gefälschten Produktes davon zu überzeugen, dass dieses nicht gefälscht sein kann, denn sonst wäre es nicht zugelassen! Diese Prüfung aber findet nicht statt, weil genau dies das Ziel solcher Propaganda ist: den PSM-Händler erschrecken, ihm einen bösen Verdacht gegen den ungeliebten Konkurrenten in’s Hirn pflanzen und ganz generell Marktallmacht demonstrieren. Der PSM-Händler traut sich danach nicht mehr, nachzufragen, ob denn dies auch alles stimmt, akzeptiert stillschweigend diese Manipulation seiner Persönlichkeit und den ganzen Rattenschwanz hintendran. Wer es übrigens noch nicht weiß: RealChemie wurde noch nie wegen einer Produktfälschung verurteilt. Wir haben aber bisher alle die, die dies öffentlich behauptet haben, zur Rechenschaft gezogen und werden dies auch in Zukunft tun.

Damit aber noch nicht genug. Einkäufern großer PSM-Händler werden mittlerweile ganz offen Repressalien angedroht, wenn sie es wagen sollten, mit reimportierter Ware zu handeln. Die Krönung im Missbrauch von Marktmacht ist das erzwungene Einfügen von Klauseln im Arbeitsvertrag, dass von RealChemie angebotene Produkte nicht eingekauft werden dürfen. Die Missachtung wird mit fristloser Kündigung bedroht.

Haben Sie Ähnliches erlebt oder brauchen Sie Hilfe gegen solche Machenschaften? Sie können sich vertraulich an uns wenden oder ganz einfach Ihren Kommentar dazu abgeben.

Ihr RealChemie-Team

Wer andern eine Grube gräbt…

Mittwoch, den 1. August 2007 von RealChemie

..fällt bekanntlich selbst hinein: Zuerst verklagt die Pflanzenschutzbehörde einen kleinen Importeur, dann müssen Zeugen u.a. von BASF, Bayer und Syngenta vor Gericht im Kreuzverhör zugeben, dass die Agrochemie-Konzerne den Markt manipulieren und Preise absprechen, zuletzt wird der Beschuldigte freigesprochen und die Pflanzenschutzbehörde vom Richter beschuldigt, an der Kartellbildung beteiligt gewesen zu sein. Würde sich doch endlich auch einmal in Deutschland solch ein mutiger Richter finden!

Hier die ganze Geschichte: Das DEFRA (Department for Environment, Food and Rural Affairs), englisches Äquivalent zum deutschen BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) hatte durch das PSD (Pesticide Safety Directorate), englisches Äquivalent zum deutschen BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) einen kleinen Importeur von Pflanzenschutzmitteln, John Rawlings Crop Care aus Tenbury Wells, mit einer Klageflut wegen angeblich illegaler Importe von Pflanzenschutzmitteln überzogen.

Dies war vielen Experten sehr seltsam vorgekommen, da hier offenbar mit Kanonen auf Spatzen geschossen wurde. Schnell war der Verdacht entstanden, dass hier wieder einmal ein Exempel an einem Agrarhändler statuiert werden sollte, der mit seinen Preisnachlässen recht frech in die angestammten Reviere der Chemiekonzerne eingedrungen war. Denn John Rawlings hatte nur das getan, was einen guten Händler auszeichnet: er hatte extrem teure Pflanzenschutzmittel in anderen Ländern der EU weit unter den englischen Marktpreisen eingekauft und in England mit bis zu 50% Preisnachlässen wieder verkauft. Und dafür wurde er mit insgesamt 14 Klagepunkten vor Gericht gezerrt.

Im Hauptverfahren am 12. Juni folgte das Gericht Rawlings Argumentation, dass die DEFRA-Kontrollen dem freien Handel im Weg stünden, wie bereits von einer EU-Kommission früher einmal offiziell gerügt. Rawlings berichtete der Kammer, dass seine landwirtschaftliche Kundschaft bis zu 45% mehr für das gleiche Produkt zahlen müsste als Pflanzer und Landwirte auf dem Kontinent. Die Schöffen konnten sich in 11 von 14 Klagepunkten nicht zu einem Urteil durchringen, verhängten aber einen Schuldspruch wegen illegalen Lagerns von Pflanzenschutzmitteln in drei anderen Klagepunkten. Wie der „commercial grower“ im Heft 21 vom 28.6.07 berichtet, hatte Richter Onions bei der ursprünglichen Anhörung vor Gericht angemerkt, dass das DEFRA ‚mit einem Vorschlaghammer die falsche Nuss zu knacken versuche’ und dass die Pestizidhersteller eher als Rawlings als mutmaßliche Kartellbetreiber untersucht werden müssten.

In der Berufungsverhandlung vor dem Shrewsbury Crown Court am 21. Juni verteidigte die Anwältin des Importeurs John Rawlings, Denise Dowen von der Kanzlei Hill Dickinson, die Importe damit, dass alle Produkte innerhalb der EU registriert waren und es sich um Originalware aus EU-Ländern gehandelt hatte. Sie beantragte dazu Zeugenaussagen der marktführenden Agrochemie-Hersteller, darunter BASF, Bayer und Syngenta. Im Kreuzverhör mussten die Zeugen zugeben, dass die Agrochemie-Konzerne gemeinsam den englischen Markt manipulierten, um überhöhte Preise durchzusetzen.

Der Internetdienst „freshinfo/ cg“ zitiert in seiner Meldung vom 29.6.07 den beschuldigten John Rawlings „Dieses Verfahren hätte nie zugelassen werden sollen und ich hoffe, dass das DEFRA erkennt, wie durch zahlreiche Fehler Steuergelder verschwendet wurden“.

Richter Onions kam zu dem Schluss, dass das DEFRA über die zuständige Pflanzenschutzbehörde PSD (Pesticide Safety Directorate) „unbewusst oder vorsätzlich mit den Chemiekonzernen kollaboriert hat, um ein Kartell aufrechtzuerhalten“. Er trug dem DEFRA auf, innerhalb von 21 Tagen zu berichten, welche Lektionen es aus dem Verfahren gelernt hätte, andernfalls würde die Sache an die Wettbewerbskommission gehen.

Zum Schluss des Verfahrens sagte Richter Onions, dass der Fall von großem öffentlichem Interesse sei und dass vielmehr die Kartelle der Chemieunternehmen untersucht werden sollten. Der Richter fügte hinzu, dass er Kerr Wilson, dem Leiter des PSD, schreiben werde, um sich nach dem Grund für das Verfahren zu erkundigen.

Der Titelstory der Zeitschrift „FARMBRIEF“ vom 21.7.07 ist indess zu entnehmen, dass DEFRA und PSD aus diesem Gerichtsurteil offenbar wenig gelernt haben. Ein Sprecher bezeichnete die Äußerungen des Richters als „kompletten Unsinn“. Während das DEFRA berichtet, dass Rawlings 8.500 Pfund Gerichtskosten zu zahlen habe, verschweigt es geflissentlich, dass dies lediglich ein Viertel der Verfahrenskosten ausmacht und das DEFRA zur Zahlung der restlichen Gerichtskosten in Höhe von rund 60.000 Pfund verurteilt wurde. Trotz der Tatsachen, dass erstens schon 2004 der Europäische Gerichtshof entschieden hat, für Importe sei kein gemeinsames Ursprungsland erforderlich, dass zweitens daraufhin im gleichen Jahr das PSD eine Klage vor dem obersten Zivilgericht unter Auferlegung aller Kosten zurückziehen musste und dass drittens seine Kontrollen offiziell von der Europäischen Kommission gerügt wurden, hört es dennoch nicht auf, britische Gerichte zum Schlag gegen kleinere Importeure einzusetzen.

Die Anwältin Denise Dowen sagte nach dem Verfahren: “Viele meiner Klienten werden vom DEFRA wegen Imports von Pestiziden verfolgt. Ihre Ware ist unrechtmäßig beschlagnahmt worden. Sie wurden eingeschüchtert und ihre Geschäfte sind zerstört worden.“ Sie hofft nun, dass das DEFRA durch das Urteil von Richter Onions zur Verantwortung gezogen wird.

Wenn Sie jetzt denken, dass es so etwas nur in England gibt, dann sollten Sie aufmerksam unsere weiteren Beiträge lesen! Und über Ihre Anregungen oder Kommentare freuen wir uns immer. Ganz besonders würden uns natürlich Kommentare der deutschen Wettbewerbs- und Kartellhüter interessieren und speziell Informationen, ob es solche Preisabsprachen nicht auch in Deutschland oder der Schweiz gibt.

Ihr RealChemie-Team

Marktbefriedung

Mittwoch, den 25. Juli 2007 von RealChemie

Was im Vorstandsjargon „Marktbefriedung“ heißt und in den Geschäftsberichten nach außen vornehm „Konsolidierung“ genannt wird, umschreibt die Machenschaften der Chemiebosse, den Markt untereinander aufzuteilen und unliebsame Wettbewerber rigoros aus dem Markt zu drängen.

Der Weltmarkt für Pflanzenschutzmittel wird für 2006 auf einen Wert von 24,6 Milliarden Euro geschätzt. Vor zehn Jahren teilten sich diesen Markt etwa ein Dutzend Großunternehmen. Heute wird dieser Markt mehrheitlich von nur noch sechs multinationalen Konzernen beherrscht, die sich rund 90% des Umsatzes teilen: Syngenta, Bayer, Monsanto, DuPont, BASF und Dow. Innerhalb dieser zehn Jahre hat etwas stattgefunden, was die Vorstände in Ihrem Jargon „Marktbefriedung“ nennen.

In der Maßnahmenskala ganz oben steht hierbei die Preispolitik oder eher Hochpreispolitik. Alle gehen davon aus, dass die Verkaufspreise so hoch wie irgend möglich festgesetzt werden. Jeder, der bei den stillschweigenden oder unmittelbaren Preisabstimmungen aus der Reihe tanzt und „Unfrieden“ stiftet, riskiert Ärger mit der Streitmacht der Konzerne, den Rechtsanwälten. Die suchen und finden auf Anforderung das kleinste Haar in der Suppe und treten bei Bedarf eine regelrechte Lawine von Abmahnungen, einstweiligen Anordnungen, Klagen oder sonstigen Winkelzügen los. Wie zahlreiche Kartellstrafen gezeigt haben, schrecken die Marktführer dabei auch nicht vor illegaler „Befriedung“ von Konkurrenz zurück und haben bei den wenigen Fällen, die publik wurden, Bußgelder in Millionenhöhe zahlen müssen.

Dem unerfahrenen Händler oder Anwender bleiben solche „Preisabstimmungen“ zumeist verborgen, weil sich auf den ersten Blick die Preise der unterschiedlichen Mittel infolge unterschiedlicher Gebinde und unterschiedlicher Wirkstoffmengen deutlich unterscheiden. Nimmt man sich aber als Berechnungsgrundlage eine Grosshandelspreisliste zur Hand und berechnet für eine Anwendungsgruppe wie etwa Gräserherbizide die Preise für den Verbrauch pro Hektar, so sind die Preise aller Anbieter fast immer identisch: Feinchemie Schwebda bietet “Agil” zu einem Preis von 21,29 € pro ha an, bei der BASF kostet “Focus Ultra” genau 21,00 € / ha. Für das “Fusilade Max” von Syngenta bezahlt der Kunde 20,80 €/ ha, wohingegen “Gallant” von Dow AgroSciences mit 21,55 € pro Hektar zu Buche schlägt. Und Bayer CropSciences verkauft sein “Targa Super” für 22,40 €/ ha.

Unter „Marktbefriedung“ fallen ebenso auch alle Maßnahmen, unruhige Wettbewerber mit mehr oder weniger starkem Zwang zu „beruhigen“. Die Chemiekonzerne sind bei dieser „Marktbefriedung“ schier unersättlich und schlucken alles an Unternehmen und Arbeitskräften, was irgendwie dem Wachstum von Marktmacht und Profiten dient. Diesen Vorgang nennt man nach außen „Konsolidierungsprozess“. Eine vornehme Umschreibung der Strategien zur Erlangung absoluter Marktmacht, hinter der sich viele Vorwürfe dunkler Machenschaften verbergen. Beispielsweise werden aus Chemiekonzernen dann über den Umweg der Biotechnologie und der Gentechnik plötzlich Nahrungsmittelkonzerne. Experten warnen weltweit davor, dass sich eine Handvoll Chemiekonzerne so die Verfügungsgewalt über die Mehrzahl der Nahrungsmittelreserven verschafft. Nicht umsonst erhebt Greenpeace schwere Vorwürfe gegen Syngenta, dass Genmais große Gefahren für Mensch und Tier berge. Was die Pflanzeningenieure da entwickelt haben, dient weniger dem Wohl der Menschheit, als eher den eigenen Profiten. Denn die genmanipulierten Pflanzen ertragen insbesondere die konzerneigenen Pflanzenschutzmittel. Die Kombination des Verkaufs von genmanipulierten Saatgut mit den passenden Pflanzenschutzmitteln ist eine äußerst profitable und insbesondere neue Einnahmequelle.

Am Beispiel des multinationalen Konzerns Syngenta kann man die „Marktbefriedung“ unschwer nachvollziehen. Stritten sich jahrelang die Konkurrenten Novartis Agribusiness und AstraZeneca um Marktanteile, so fusionierten dies im Jahr 2000 zur Syngenta. Die Novartis-Fusion wiederum beendete Ende 1996 den Wettbewerb zwischen Ciba-Geigy und Sandoz, während die AstraZeneca-Fusion den Wettbewerb zwischen Astra AB und der britischen Zeneca Group im Jahre 1999 „befriedete“. In nur wenigen Jahren sind so die in jeder freien Marktwirtschaft gewünschten Auseinandersetzungen früherer Wettbewerber „befriedet“ und zur heutigen Marktmacht der Syngenta „konsolidiert“ worden.

„Marktbefriedung“ für die Konzerne bedeutet für Sie als Händler oder Anwender von Pflanzenschutzmitteln den Verlust von Wettbewerb und dementsprechend teure Produkte, hohe Preise und ständig steigende Kosten. Bei RealChemie finden Sie genau das Gegenteil; wir lassen uns nicht „befrieden“, bieten Ihnen Originalprodukte zu Niedrigpreisen, wodurch Sie Ihre Kosten um über 50% senken können!

Ihr RealChemie-Team

Von Dreschen und Flegeln

Donnerstag, den 12. Juli 2007 von RealChemie

„Dreschen“ steht umgangssprachlich für „D’raufhauen“. Als „Flegel“ bezeichnet man umgangssprachlich ungehobelte, respektlose (meist männliche) Menschen mit schlechten Manieren und grobem Benehmen. Lesen Sie hier, was das mit Syngenta und deren Mitarbeitern in der Schweiz zu tun hat.

Das Ganze begann mit dieser Information: Ein Team von Studentinnen und Studenten der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft möchte Wissenswertes rund um den Getreideanbau in der Schweiz vermitteln. Hitziges Getreidedreschen, amüsante Quizfragen, packende Herausforderungen. In einer unterhaltsamen Show präsentieren sich unsere Politiker/innen einmal auf eine andere Art. Kommen sie am Freitag 27. Juli 07 zwischen 14.00 und 15.30 Uhr auf den oberen Waisenhausplatz in Bern und entscheiden sie mit, wer als Sieger aus diesem spannenden Wettkampf hervorgeht!

Das Parteiendreschen hat unserem Schweizer RealChemie-Team gut gefallen und wir haben uns gleich für diese Veranstaltung angemeldet. Die Details für unseren Informationsstand waren schnell geklärt. Wir freuten uns vor dem Hintergrund der andauernden Diskussionen von Parallelimporten schon auf Gespräche mit den als Kandidaten angemeldeten Politikern. Und wir wollten allen einmal mehr zeigen, dass wir parallel oder reimportierte Originalprodukte exakt nach den Buchstaben des Gesetzes verkaufen. Nur viel preiswerter, als die Chemie-Konzerne mit ihren üppigen Margen.
Doch dann kam alles anders. Nach anfänglich sehr freundlichem Umgangston zeigte unser Ansprechpartner aber bald schon immer mehr Zurückhaltung: Syngenta , einer der Hauptsponsoren, gefalle die Anwesenheit von RealChemie überhaupt nicht und der zuständige Mitarbeiter drohe mit dem Rückzug der Sponsorengelder. Unsere Gegenargumentation reichte zunächst, um solche feigen und hinterhältigen Machenschaften abzuwehren. Aber dann wurden die Organisatoren zu einer Blitzentscheidung gezwungen: Entweder man sage die Teilnahme von RealChemie ab und Syngenta übernehme den Sponsoringanteil von RealChemie oder Syngenta ziehe sich und alle Sponsoringgelder zurück.

Das hat uns einerseits überrascht, denn wer hätte gedacht, dass sich der Riesenkonzern Syngenta vor dem (noch) kleinen Wettbewerber RealChemie so sehr fürchtet! Klar, wir haben durch unsere Niedrigpreise Syngenta zu schmerzhaften Preisnachlässen gezwungen und bereits viele Kunden abgenommen. Aber dazu ist Wettbewerb doch da! Wir haben ebenso auch schon viel Geld ausgeben müssen, um die Meute von Syngenta-Rechtsanwälten und deren Flut von einstweiligen Anordnungen, Klagen und sonstigen rechtlichen Winkelzügen abzuwehren. Aber dazu sind Rechsstaaten schließlich da!

Was uns aber verärgert hat, ist diese hinterhältige Form von unlauterem Wettbewerb. Warum will Syngenta durch Erpressung den freien Handel unterdrücken? Oder um Schweizer Recht zu zitieren: Unlauter und widerrechtlich ist gemäss dem Grundsatz in Artikel 2 UWG, “jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst.“ Aber was nutzt es, nationale Gesetze zu zitieren, wenn der Chemie- und Pharmamulti ohnehin weltweite Regelverstöße ohne Skrupel als Geschäftspolitik praktiziert?

Beispiel Paraquat: Dieses von Syngenta produzierte Pestizid (Markenname: Gramoxone) ist in vielen Europäischen Ländern verboten, stark in der Anwendung eingeschränkt oder es gibt es spezielle Vorschriften zur Verwendung dieses Produktes. Trotz dieser Bedenken hat Syngenta Paraquat, das jährlich zu tausenden von Vergiftungsfällen führte in asiatischen Ländern mit aggressiven Werbekampagnen vermarktet und nach Meinung von Experten den FAO-Verhaltenskodex gleich mehrfach verletzt (FAO = Food and Agriculture Organization der UNO). So wurden die Käufer von Gramoxone in Costa Rica mit einem Wettbewerb angelockt, bei welchem man rund 1´000 US$ an „Inputs“ gewinnen konnte. Solche Kampagnen gehörten bei Syngenta zum Standard. In Deutschland wurden Traktoren für 100´000 Euro verlost, in Thailand Geländewagen und Motorräder. Syngenta hat damit gegen Artikel 11.2.18 des FAO-Kodex verstoßen, der vorschreibt, dass die Pestizid-Werbung keine unangebrachten Anreize oder Geschenke beinhalten soll, die zum Kauf von Pestiziden ermuntern.

Beispiel Giftmüll: Greenpeace-Aktivisten haben Anfang 2005 bei der Elsässer Chemiemülldeponie Le Letten offen herumliegenden Giftmüll sichergestellt. Skandalös war dabei: Die Chemiekonzerne Novartis und Ciba, die später zur Syngenta fusionierten, und Syngenta sowie die französische Behörde DRIRE wussten seit Jahren von diesem unter freiem Himmel liegenden Giftmüll, stritten aber jegliche Verantwortung ab.
Matthias Wüthrich, Chemie-Experte von Greenpeace, meinte dazu: „Novartis & Co haben innert wenigen Monaten für eine Serie von Skandalen gesorgt. Nach dem untauglichen Sanierungsprojekt für Bonfol, dem Neuwiller-Räumungsbefehl für Roemisloch und der Trinkwassergefährdung in Muttenz ist es jetzt der vierte Vorfall. Die vier Skandale zeigen: Novartis & Co. arbeiten schlampig und verharmlosen die Gefahren.“ Weitere Beispiele für skrupellose Geschäftspolitik gibt es noch viele, aber das würden den Rahmen dieses Beitrags sprengen.

Also, liebe Schweizer Politiker, Händler und Anwender von Pflanzenschutzmitteln, wir freuen uns darauf, diese „Flegel“ zukünftig im offenen Kampf der Marktwirtschaft zu „dreschen“, wo immer sich uns eine Gelegenheit dazu bietet. Wenn Sie uns dabei helfen wollen, freuen wir uns auf Ihre Kommentare!

Ihr RealChemie-Team

Landwirtschaftskammer: neutral, kompetent und kundenorientiert?

Mittwoch, den 4. Juli 2007 von RealChemie

Eine Landwirtschaftskammer soll als Körperschaft des öffentlichen Rechts um das Wohl der Landwirtschaft und ihrer Beschäftigten bemüht sein. Das Motto „Wir betreuen, beraten und fördern“ ist Programm. Natürlich auch und gerade bei Veranstaltungen im Bereich Pflanzenschutz zur Beantwortung der Frage “Die gute fachliche Praxis, worauf hat der Landwirt zu achten?”

Mit diesem für Außenstehende recht merkwürdig klingenden Titel sind Grundsätze gemeint, die gemäß dem Pflanzenschutzgesetz im Umgang und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln als „gute fachliche Praxis“ angewendet werden sollen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat diese Grundsätze im Originaltext und in einer Broschüre veröffentlicht.
Wer je versucht hat, den Originaltext zu lesen und zu verstehen, dem wird schnell klar, warum Landwirtschaftskammern diese „gute fachliche Praxis“ und das daraus abgeleitete „korrekte bäuerliche Verhalten“ den Landwirten aus dem Amtschinesischen in Deutsche übersetzen und erläutern müssen.

Gerade Landwirte haben eigentlich ganz andere Sorgen, als mit Vorschriften für „korrektes bäuerliches Verhalten“ indoktriniert zu werden. Landwirte in der ganzen Welt interessiert eigentlich in erster Linie, landwirtschaftliche Produkte in bester Qualität zu erzeugen und dafür beste Preise zu erzielen. Landwirte haben aber auch gelernt, dass sie mit dieser Absicht ständig zwischen irgendwelche Parteien geraten, irgendwie immer mit einem Bein in irgendeiner Schlinge gefangen sind und deshalb an solchen Veranstaltungen teilnehmen müssen.

Die Pflanzenschutzberatung der Landwirtschaftskammer ist im staatlichen Auftrag und nach eigenem Bekunden neutral – kompetent – kundenorientiert. Das hatten wir natürlich genau so erwartet, als Mitglieder unseres RealChemie-Teams Anfang diesen Jahres voller Interesse an einer solchen Veranstaltung teilnahmen. Wir wollten einmal sehen und hören, wie die Mitarbeiter des Pflanzenschutzamtes dieses komplexe Thema aufbreiten und dem Publikum transportieren.

Den Anwesenden wurde von der Referentin mit vielen Folien und Overheadprojektionen sehr ausführlich erklärt, worauf es beim Pflanzenschutz ankommt. Ihre Hinweise, dass die Landwirte bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln aus Parallelimporten sehr vorsichtig sein müssten, machten uns hellhörig. War dies nicht eine mehrfach als sachlich falsch widerlegte Behauptung der Chemie-Industrie? Sollte es möglich sein, dass eine leitende Mitarbeiterin der Landwirtschaftskammer über die Richtigstellungen und die geltenden Gesetze zu Parallelimporten nicht informiert war?

„Das Problem bei diesen Parallelimporten ist oftmals die stoffliche Identität und das Vorhandensein von Fälschungen“, sagte sie, verwies auf die öffentlich zugängliche Liste der von der Behörde mit sog. PI-Nummern offiziell zugelassenen Produkte und begann eine Lobeshymne auf die im Pflanzenschutz forschende deutsche Industrie. Was wir anfänglich als zwar hinsichtlich der Neutralität kritikwürdigen Stil aber dennoch durchaus verständliche Meinungsäußerung betrachteten, entwickelte sich dann schnell in eine ganz andere Richtung. Sie zeigte „nun ein paar Fotos von der Firma Syngenta“ und erläuterte, das die forschende Industrie sehr allergisch gegen Parallelimporte sei. Ihre Ausführung „Hier ’mal ein Beispiel, was eine Produktfälschung angeht“, wurde von einer Reihe Folien begleitet, worauf u.a. neben „Copyright Fa. Syngenta“ zu lesen war „Beispiel für Produktfälschung“, und „Importeur: Realchemie B.V., Eindhoven“.

Das also verstand die liebe Frau Doktor des Agraringenieurwesens unter „neutral – kompetent – kundenorientiert“! Eine leitende Mitarbeiterin einer Landwirtschaftskammer praktiziert als Sprachrohr eines Chemie-Konzerns gezielt deren Desinformation! Eine Staatsdienerin, die zumindest fahrlässig, wenn nicht gar vorsätzlich die Unwahrheit sagt. Denn eigentlich hätte sie wissen und weitergeben müssen, dass ein parallel importiertes Produkt nicht alleine deshalb eine Fälschung ist, weil ein Konkurrent dies behauptet, dessen fast doppelt so teures Produkt sich seit dem Angebot des Parallelimports nicht mehr gut verkauft. Ihre Pflicht und konsequent wäre es außerdem gewesen, wenn sie als Vertreterin unseres Rechtstaates in Kenntnis dieses angeblichen Gesetzesverstoßes eine eigene Prüfung oder Rechtsverfolgungen initiiert hätte. Was natürlich mit viel Arbeit und immensem Papierkram und langwierigen Behördengängen verbunden gewesen wäre. Weshalb sie wohl darauf verzichtet und es vorgezogen hat, Vorverdautes nachzukauen?

Einen Irrtum oder einen einmaligen Ausrutscher hätten wir ja noch hingenommen, aber Frau Doktor hielt nicht inne und fuhr damit fort, weitere Realchemie-Produkte vor dem Publikum mit Syngenta-Vorlagen als Fälschungen zu bezeichnen. Zum Beispiel mit diesem Originaltext „Die Kollegen von der Syngenta, da lief das als Film, da war das noch eindrucksvoller. Hier sieht man aber jetzt vielleicht doch schon ’mal, hier vorne, das ist das Produkt, der Parallelimport oder was ein Parallelimport sein sollte, isses aber letztendlich nich’. Es ist ne Fälschung und hier ist das Syngenta-Mittel. Man sieht also schon, dass hier so’n bisschen was abgesetzt ist, der Wirkstoff hier unten hat sich abgesetzt und hat sich getrennt, diese beiden Komponenten. Hier das Syngenta-Mittel, das sieht also völlig anders aus.“

Die leitende Frau Doktor des Agraringenieurwesens der Landwirtschaftskammer lehrt somit den Landwirten als „gute fachliche Praxis“, dass Pflanzenschutzmittel in ungeschüttelten Behältern trotz behördlicher Zulassung gefälschte Parallelimporte von Realchemie sind, weil Kollegen von Syngenta das im Film und auf Folie so dokumentiert haben. Na denn! Ob das der Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörde der Landwirtschaftskammern je so beabsichtigt haben?

Noch Fragen zu Neutralität, Kompetenz oder Kundenorientierung von Landwirtschaftskammern? Kommentare sind herzlich willkommen. Weitere Beispiele für Subjektivität, Inkompetenz und Eigennützigkeit von Körperschaften des öffentlichen Rechts natürlich auch!

Ihr RealChemie-Team