Falsche Pressemeldung der BASF
Dienstag, den 6. Mai 2008 von RealChemieDie BASF-Presseabteilung meldet am 23. April 2008 in gewohnt großspuriger Manier: „Die Erfolgsserie im Kampf gegen illegale Pflanzenschutz-Produkte reißt nicht ab: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung der Landwirtschaftliche Produkthandels (LPH) GmbH rechtskräftig abgewiesen…“
Wir fragen uns immer, wenn wir von solch heroischen Taten der BASF lesen, ob die, die das schreiben, eigentlich wissen, wovon sie schreiben. Die da in der aktuellen Pressemeldung vorlaut vom Kampf gegen illegale Produkte prahlen, vermitteln den objektiven Beobachtern ein eher schlechtes Image der BASF. Der Konzern ist einerseits mit bisher über 24.000 abgebauten Jobs ein Arbeitsplatzvernichter erster Güte, hat aber andererseits keinerlei moralische Bedenken, dem Vorstandsvorsitzenden Jürgen Hambrecht das Gehalt 2007 um 26 Prozent auf 5,21 Millionen Euro zu erhöhen. Wie viele der vom BASF-Management in Hartz IV Gedrängten könnten davon ihren mageren Lebensunterhalt für lange Zeit aufbessern?
Herr Hambrecht indes signalisiert der Öffentlichkeit stellvertretend für die BASF immer wieder seine Abgehobenheit von der Realität, wenn er mit seinen berüchtigten Schienbeintretereien beispielsweise die Klimapolitik der Bundesregierung so heftig kritisiert, dass er danach als „Wirtschaftsstalinist“ tituliert wird. Bei den jüngsten Aufständen von Mönchen in Tibet gegen die Besetzung ihres Landes durch Truppen der VR China rüffelte Hambrecht die Kanzlerin für ihre China-Politik und forderte, man möge doch China bitte nicht zu heftig kritisieren, denn dies schade den Geschäften der Industrie. Wirtschaftsinteressen gehen vor Menschenrechte, eine feine Einstellung.
Tatsache bleibt, dass die BASF mit der aktuellen Pressemitteilung die Wahrheit verkürzt und damit verfälscht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat kein Verfahren gegen die LPH GmbH rechtskräftig abgeschlossen. Die BASF-Schreiberlinge haben offenbar von dem ganzen Vorgang keine Ahnung. Von einem Unternehmen, das erst im Jahre 2001 gegründet wurde, kann kein „…Ersatz von Schäden…“ „..seit Anfang der neunziger Jahre..“ gefordert werden. Die LPH GmbH handelt seit fast drei Jahren noch nicht einmal mehr mit Pflanzenschutzmitteln, was den angeblichen „Erfolg“ noch lächerlicher macht.
Klar, dass die Chemiebosse stinksauer auf die Realchemie sind, seitdem diese es gewagt hat, ein Patent des Chemiegiganten anzufechten. Mit der Nichtigkeitsklage der Realchemie Nederland B. V., nicht etwa der LPH GmbH, wird das BASF-Patent auf „Monoklines Metazachlor“ angefochten. Hierbei handelt es sich um einen Wirkstoff für ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern. Das Verfahren ist mittlerweile vor dem BGH anhängig, der schon jetzt Bedenken gegen den übersetzten Streitwert von 3 Mio. € geäußert hat.
Noch saurer sind die Chemiebosse darüber, dass die LPH es seinerzeit gewagt hat, ein Generikum mit dem „Triklinem Metazachlor“ als Wirkstoff auf den Markt zu bringen, das nur einen Bruchteil des teuren BASF-Produktes kostete. Wie üblich, jagte die BASF dem rebellischen Händler LPH sogleich die gesamte Rechtsmacht des Konzerns auf den Hals. Einstweilige Verfügung, Berge anwaltlicher Korrespondenz, Gerichtsverfahren, Entscheidungen, Berufungen zielen allesamt nur darauf ab, dem unliebsamen Wettbewerber mit aller Gewalt und Marktmacht zu vernichten anstatt sich mit ihm in einem fairen Konkurrenzkampf auseinanderzusetzen.
Die LPH wie auch Realchemie haben sich diesen üblen Machenschaften bisher erfolgreich widersetzt und werden dies auch in Zukunft tun. In diesem Fall und in anderen Fällen. So hat die BASF erst kürzlich wieder einen Prozess verloren, in dem die Advokaten versucht hatten, den Missbrauch einer PI-Nummer zu behaupten.
Und Sie, liebe Handelspartner und Landwirte, sollten sich immer vor Augen halten, dass die BASF-Bosse Konkurrenten wie Realchemie oder LPH nur bekämpfen, damit diese deren überteuerte Preise für Pflanzenschutzmittel nicht unterbieten.
Ihr Realchemie-Team